Ab dem 11.10.2021 erhalten nur noch bestimmte Personenkreise kostenlose Corona-Schnelltests. Nähere Informationen erhalten Sie in der neuen Testverordnung vom 21.09.2021 unter folgendem Link: BAnz AT 21.09.2021 V1.pdf (bundesanzeiger.de)
Für Personen, die nicht zum aufgeführten Personenkreis gehören, betragen die Kosten künftig 12,00 €.